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Baugrundstücke im Neubaugebiet | Vergabe

Die Vergabe Baugrundstücke im Bereich Hintere Parkstraße erfolgt nach den vom Rat der Stadt Lüdenscheid am 14.06.2021 beschlossenen Verfahren, die im Wesentlichen die folgenden Punkte beinhalten:

Vorgaben zum Klimaschutz 

Ergänzt werden die Vergabekriterien um die Vorgaben des Ratsbeschlusses vom 30.09.2019, der die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in Lüdenscheid als Grundlage allen kommunalen Handelns herausstellt. Für das Baugebiet Hintere Parkstraße bedeutet dies:

Flächen können geschont werden, indem Neubaugebiete mit kompakter Bauweise erschlossen werden oder eine Innenverdichtung stattfindet.

Passivhaus-Standard

Auf den Baugrundstücken sind Passivhäuser zu errichten. Die Einhaltung dieses Standards ist mit Bauantragsstellung sowie mit Beantragung der Schlussabnahme durch den bauvorlageberechtigten Architekten, der zertifizierter Passivhausplaner sein muss, nachzuweisen. 

Neubaugebiet Hintere Parkstraße | Vergabe

Kaufpreis
Allen potenziellen Grundstückserwerber/innen werden die Einfamilienhausgrundstücke zu einem Kaufpreis von 280 €/m² (zzgl. Aufbereitungskosten für das Grundstück) angeboten.
Kinder - pauschaler Abzug vom Kaufpreis
Bis zu einer Anzahl von fünf Kindern wird für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren ein pauschaler Abzug vom Kaufpreis in Höhe von 10 €/m² gewährt, wobei bescheinigte Schwangerschaften ebenfalls angerechnet werden. Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine maximale Reduktion von 50 €/m² pro Kaufgrundstück.
Ehrenamtskarte NRW
Die Vorlage einer gültigen „Ehrenamtskarte NRW“ führt zu einem pauschalen Abzug von 5 €/m². Pro Kaufgrundstück entspricht die auf diesem Weg maximal erzielbare Ermäßigung 5 €/m².
Vergabekriterien
Für die Vergabe maßgeblich ist das Eingangsdatum des Angebotes. Hierbei wird ein Kalendermonat als eine Einheit angesehen, um die Chancengleichheit zu steigern. Sollte es bei einzelnen Baugrundstücken zu einem Nachfrageüberhang kommen, werden die potenziellen Grundstückserwerber/innen im nächsten Schritt entsprechend der Anzahl ihrer Kinder unter 18 Jahren sortiert. Es setzt sich jene/r Bewerber/in durch, die/der die meisten Kinder nachweisen kann. Gibt es nach diesem Verfahrensschritt noch mehr als eine/n potenzielle/n Grundstückserwerber/in, entscheidet das Losverfahren.
Auswahl
Ein/e Bewerber/in kann sich auf ein oder mehrere Grundstücke bewerben. Sollte sich diese/r nach Durchführung des Auswahlprozesses bei mehreren Grundstücken durchgesetzt haben, dann kann die/der Bewerber/in im Rahmen dieser Alternativen eine Auswahl treffen, wobei die verbleibenden Grundstücksangebote als zurückgezogen gelten.
Voraussetzung Eigenbedarf
Die Grundstücke sind für den Eigenbedarf vorgesehen. Die/Der Erwerber/in wird verpflichtet, die Hauptwohnung für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren selbst zu bewohnen. Diese Verpflichtung wird durch eine Sicherungshypothek in Höhe von 20 €/m² zzgl. sämtlicher durch Kinder- und Ehrenamtsnachlässe eingeräumter Kaufpreisreduktionen grundbuchlich gesichert. Damit sollen Spekulationsgewinne bei Weiterverkauf verhindert werden.
Kosten
Die Grundstückserwerber/innen tragen sämtliche mit der Vergabe und dem Grunderwerb einhergehenden Kosten (Grundstücksaufbereitungskosten, Vertragsnebenkosten, Grunderwerbsteuer etc.)
Nachrücken
Sollte ein/e potenzielle/r Grundstückserwerber/in ihr/sein Angebot vor Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrages zurückziehen, dann rückt die/der gemäß Auswahlprozess an nächstliegender Stelle gelegene Bewerber/in nach.
Bebauungsverpflichtung
Sämtliche Grundstücke werden mit einer Bebauungsverpflichtung vergeben.

Baustoffe

Bei der Wahl der zu verwendenden Baustoffe wird der Einsatz nachhaltiger ökologisch und gesundheitlich unbedenklicher (Recycling-) Baustoffe (bspw. Holztafelbauelemente, Dämmstoffe aus Zellulose, Mineralwolle) empfohlen. 

Dachbegrünung für Flachdächer

Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis 15 ° von Haupt- und Nebengebäuden sind flächig, mit Ausnahme der Vorrichtungen für technische Gebäudeausstattungen, mindestens extensiv zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.

Es ist eine mindestens 8 cm starke Magersubstratauflage vorzusehen, die den Abflussbeiwert C von höchstens 0,5 erzielt. Bei einer auch extensiven Begrünung sind Sedum-Arten (Sedum-Sprossensaat) zu verwenden. Dabei müssen 20 % der Fläche mit heimischen Wildkräutern als Topfballen bepflanzt werden.

Im Zuge der fachgerechten Pflege ist ggf. entstehender Gehölzaufwuchs zu beseitigen. Spätestens zwei Jahre nach der Schlussabnahme ist die Abnahme der Dachbegrünung bei der Stadt (Fachdienst Umweltschutz und Freiraum (67)) zu beantragen. Ausgenommen von der Begrünungspflicht sind Flächen, auf denen Dachterrassen eingerichtet werden sollen.  

Brauchwasseranlage erforderlich

Eine Brauchwasseranlage zur Versorgung der Umlagebewässerung, der Toilettenanlagen des Gebäudes und fakultativ der Waschmaschinen muss installiert werden. Die Zisterne der Brauchwasseranlage benötigt eine automatische Einspeisung aus dem Trinkwassernetz für den Fall des Trockenfallens. Planung und Errichtung der Anlage sind mit Bauantragsstellung sowie mit Beantragung der Schlussabnahme durch den bauvorlageberechtigten Architekten nachzuweisen.

Naturnahe Bepflanzung

Unnötige Versiegelungen, wie sie bspw. durch Schottergärten hervorgerufen werden, sind zu vermeiden und die natürlichen Bodenverhältnisse zu bewahren. Unbebaute Flächen innerhalb und außerhalb der Baugrenzen sind naturnah zu gestalten und dauerhaft zu pflegen.

Für die Vorgartenfläche gilt, dass die zur Straße orientierte Fläche zwischen Baugrenze und Straßengrenze mit Ausnahme von notwendigen Zuwegungen von jeder Versiegelung freizuhalten ist. Insgesamt sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden. Für Anpflanzungen sind einheimische Stauden zu bevorzugen, da diese die Biodiversität nachhaltig fördern.

Die Anlage von naturfernen Flächen widerspricht dem Klimaschutz und Nachhaltigkeitszielen. Dementsprechend sind Schottergärten und großflächig mit Steinen bedeckte Flächen, auf denen Pflanzen nicht oder nur in geringer Zahl vorkommen, dann nicht zulässig, wenn der Deckungsgrad der Bepflanzung 70 Prozent der unbebauten Fläche unterschreitet. Wasserundurchlässige Plastikfolie und Vlies als Untergrund sind nicht zulässig.

Spätestens zwei Jahre nach der Schlussabnahme ist die Abnahme der Dachbegrünung bei der Stadt (Fachdienst Umweltschutz und Freiraum (67)) zu beantragen.
Agenda 21
Die Lokale Agenda 21 umfasst detaillierte Handlungsaufträge, die für eine nachhaltige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung im 21. Jahrhundert zu erfüllen sind und in alle Bereiche von Gesellschaft und Politik hineinreichen sollen. 
Umwelt und Natur - Service & Beratung
Der Fachdienst Umweltschutz und Freiraum ist für die kommunalen Umweltschutz-Angelegenheiten sowie Wald- und Freiraumplanungen auf dem Gebiet der Stadt Lüdenscheid zuständig.

umwelt@luedenscheid.de
Rathaus | Rathausplatz 2 | 58507 Lüdenscheid

montags und donnerstags
8:30 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 16:00 Uhr 


Sprechen Sie uns an
Marcus Müller | Telefon 02351 171210
Lisa Flender | Telefon 02351 171085

Fachdienst Umweltschutz und Freiraum (FD 67)
Klimaschutz / Nachhaltigkeit
Rathausplatz 2 | 58507 Lüdenscheid

klimaschutz@luedenscheid.de