Schon in der Planungsphase können wichtige Weichen für die Nachhaltigkeit eines Gebäudes gestellt werden, in dem schon frühzeitig Gebäudeausrichtungen und Gebäudeformen diskutiert werden, da diese z. B. zur späteren Energieeffizienz des Gebäudes beitragen können oder eine spätere Um- und Nachnutzung im Blick haben.
Durch die Gebäudeausrichtung zur Sonne und kompakte Bauweisen lassen sich Wärme- und Energieverluste optimieren und die Nutzung erneuerbarer Energien von Beginn an mit einplanen. Flächen können geschont werden, indem Neubaugebiete mit kompakter Bauweise erschlossen werden oder eine Innenverdichtung stattfindet.
Das Baugesetzbuch (BauGB) greift das explizit in § 1a Abs. 2, der sogenannten Bodenschutzklausel, auf und fordert einen nachhaltigen Umgang mit Landschaft und Boden. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unterstreicht diese Forderung und fordert, Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu unterlassen und bei unvermeidbaren Eingriffen, Ausgleich zu schaffen.
Durch die Verpflichtung zur Dach- und Fassadenbegrünung greift die Stadt Lüdenscheid diesen Umstand auf und möchte einen Ausgleich direkt vor Ort schaffen.
Durch die Gebäudeausrichtung zur Sonne und kompakte Bauweisen lassen sich Wärme- und Energieverluste optimieren und die Nutzung erneuerbarer Energien von Beginn an mit einplanen. Flächen können geschont werden, indem Neubaugebiete mit kompakter Bauweise erschlossen werden oder eine Innenverdichtung stattfindet.
Das Baugesetzbuch (BauGB) greift das explizit in § 1a Abs. 2, der sogenannten Bodenschutzklausel, auf und fordert einen nachhaltigen Umgang mit Landschaft und Boden. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unterstreicht diese Forderung und fordert, Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu unterlassen und bei unvermeidbaren Eingriffen, Ausgleich zu schaffen.
Durch die Verpflichtung zur Dach- und Fassadenbegrünung greift die Stadt Lüdenscheid diesen Umstand auf und möchte einen Ausgleich direkt vor Ort schaffen.